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   LG Kleve, 27.03.2023 - 140 Ks 6/22   

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https://dejure.org/2023,29422
LG Kleve, 27.03.2023 - 140 Ks 6/22 (https://dejure.org/2023,29422)
LG Kleve, Entscheidung vom 27.03.2023 - 140 Ks 6/22 (https://dejure.org/2023,29422)
LG Kleve, Entscheidung vom 27. März 2023 - 140 Ks 6/22 (https://dejure.org/2023,29422)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11

    Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum;

    Auszug aus LG Kleve, 27.03.2023 - 140 Ks 6/22
    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).

    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).

  • BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02

    Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung

    Auszug aus LG Kleve, 27.03.2023 - 140 Ks 6/22
    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).

    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).

  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 225/00

    Besonders schwerer Fall des Betruges; Bandenbetrug

    Auszug aus LG Kleve, 27.03.2023 - 140 Ks 6/22
    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).

    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 531/98

    Strafzumessung bei Kurrierdiensten im Rauschgifthandel (Annahme eines minder

    Auszug aus LG Kleve, 27.03.2023 - 140 Ks 6/22
    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).

    Der Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft als solcher stellt bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe wegen der vollen Anrechenbarkeit nach § 51 StGB grundsätzlich keinen strafmildernd zu berücksichtigenden Nachteil für den Angeklagten dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18; BGH wistra 2001, 105; BGH NStZ-RR 2003, 110; BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11).

  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 493/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde

    Auszug aus LG Kleve, 27.03.2023 - 140 Ks 6/22
    Die ungewisse und von der Kammer nicht zu beeinflussende Möglichkeit, dass es eventuell zu einer - im Ermessen der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde liegenden - Überstellung des Angeklagten zur Urteilsvollstreckung in sein Heimatland und sodann dort zu ihrer Unterbringung in einer Einrichtung kommt, die einer Entziehungsanstalt im Sinne des § 64 StGB entspricht, ist nicht geeignet, die hinreichend konkrete Erfolgsaussicht einer Unterbringung positiv festzustellen und hierauf eine die Angeklagte zusätzlich belastende Maßregelanordnung zu stützen (BGH, Beschluss vom 25.01.2022 - 3 StR 493/21 m.w.N.; LK/Cirener, StGB, 13. Aufl., § 64 Rn. 152; MüKoStGB, 4. Aufl., § 64 Rn. 71).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus LG Kleve, 27.03.2023 - 140 Ks 6/22
    Alkohol- bzw. Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Rauschmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82 und 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB.
  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Drogenabhängigkeit

    Auszug aus LG Kleve, 27.03.2023 - 140 Ks 6/22
    Alkohol- bzw. Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Rauschmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82 und 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB.
  • BGH, 04.10.2023 - 3 StR 291/23

    Zurückweisung der Gegenvorstellung

    Auszug aus LG Kleve, 27.03.2023 - 140 Ks 6/22
    Verwerfung der Revision des Angeklagten M. durch BGH, Beschluss vom 05.09.2023 -3 StR 291/23.
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